Alternativtext der Kopfgrafik (Bitte ausfüllen)

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Die wichtigsten Infos von der Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Herzlich willkommen auf unserer Internet-Seite.

Jede öffentliche Stelle muss eine Erklärung zur Barriere-Freiheit auf ihrer Internet-Seite haben.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Städte und Gemeinden.

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht, wie barriere-frei eine Internet-Seite ist.
Eine Internet-Seite muss Videos in Gebärden-Sprache haben.
Gebärden-Sprache sind Hand-Zeichen.
So können sich Menschen unterhalten, die nicht hören oder sprechen können.
Unsere Internet-Seite hat Videos in Gebärden-Sprache.

Was ist nicht barriere-frei?

Manche Inhalte sind noch nicht oder nur zum Teil barriere-frei.
So zum Beispiel Formulare, Dokumente, Videos ohne Unter-Titel, Bilder ohne Beschreibung oder andere Internet-Seiten, auf die ein Link führt.
Ein Link ist eine Verknüpfung zu einer anderen Internet-Seite.

Eine Barriere melden

Sie können auf unserer Internet-Seite etwas nicht verstehen, nicht lesen, nicht hören oder nicht bedienen?
Dann sagen Sie uns das.
Wir helfen Ihnen.

So erreichen Sie uns

Stadtverwaltung Heidenheim
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 27-10 11

Oder nutzen Sie unser Kontakt-Formular.
Das können Sie am Computer ausfüllen und abschicken.
Das Kontakt-Formular ist ganz unten auf der Seite.

Die Durchsetzungs-Stelle

Wir haben 4 Wochen Zeit, auf Ihre Nachricht zu antworten.
Antworten wir Ihnen nicht oder helfen wir Ihnen nicht?
Dann können Sie die Durchsetzungs-Stelle kontaktieren.
Bei der Durchsetzungs-Stelle gibt es die Behinderten-Beauftragte vom Land Baden-Württemberg.
Die Behinderten-Beauftragte hilft Menschen mit Behinderungen.

So erreichen Sie die Durchsetzungs-Stelle

Simone Fischer, Landes-Behindertenbeauftragte
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Die Schlichtungs-Stelle

Wir haben nach 4 Wochen noch nicht geantwortet?
Dann können Sie die Schlichtungs-Stelle kontaktieren.

So erreichen Sie die Schlichtungs-Stelle

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375 
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren kostet nichts.

Kontakt-Formular




Kontakt

Stadtverwaltung Heidenheim
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 27-10 11